Auf Anforderung von Gerichten, der Staatsanwaltschaft, von Prozessbeteiligten oder von Privatpersonen erstelle ich als öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger
Gutachten über Unfälle und sonstige Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Heißluftballonen.
Bei Unfallgutachten im Zusammenhang mit Unfällen beim Betrieb des Ballons gilt es in der Regel gutachtlich festzustellen, ob bei dem Unfall vom Piloten in besonders schwerem Maß gegen die hierbei erforderlichen Sorgfaltspflichten verstoßen wurde und ob technische Mängel für den Unfall mit verantwortlich waren.
Entsprechende Gutachten werden auch auf Anforderung von Versicherungen oder als Privatgutachten für Unfallbeteiligte erstellt.