Ballonlehrer

Prüfungsfahrten für lehrberechtigte Freiballonpiloten

Im Rahmen meiner Anerkennung als Prüfer (Examiner DE-1528)
bin ich zur Abnahme von praktischen Prüfungen für Freiballonlehrer berechtigt.

Dies gilt auch für Kompetenzbeurteilungen zur Erneuerung der Lehrberechtigung.

Der Prüfer zur Erneuerung der Lehrberechtigung kann selbst ausgewählt werden.


Als "Lehrer für Lehrer FI(I)" bin ich als qualifizierter Lehrer berechtigt, die sogenannte "9-Jahres-Lehrerfahrt" nach BFCL. 360 a) 2 abzunehmen.


Auch die Fahrt nach BFCL.315 a) 4. zur Ausbildungberechtigung für Lehrer (qualifizierter Lehrer - früher FI(I)) kann ich abnehmen.

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